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Kosten

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Zu den Kosten unserer Leistungen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Sofern noch kein Pflegegrad besteht, prüfen wir gern gemeinsam mit unserem Partner im Rahmen einer Pflegeberatung, ob Ihr Hilfebedarf eine Beantragung eines Pflegegrades notwendig macht und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung. 

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Kostenübernahme durch die Pflegekassen

Wir sind anerkannter Dienstleister für Betreuung und Alltagsbegleitung.
Daher können unsere Kosten ab Pflegegrad 1 direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Die Kosten für die Leistungen der Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistung.

Sofern ein Pflegegrad besteht, brauchen Sie hierfür also nicht finanziell in Vorleistung zu gehen.


Sie haben noch keinen Pflegegrad?

Wir überprüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihnen ein Pflegegrad zustehen würde und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Kostenübernahmen der Pflegekassen im Detail

Entlastungsbetrag

Schon ab Pflegegrad 1 besteht für Sie ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 131,00 Euro pro Monat. Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, dass eine private Pflegeperson vorübergehend durch eine Ersatzpflegeperson vertreten wird, wenn sie sich im Urlaub befindet, durch Krankheit oder andere Gründe an der Pflege gehindert ist. Hierfür stehen ab Pflegegrad 2 in Kombination mit Kurzzeitpflege bis zu 3.539,00 € pro Jahr zur Verfügung.

Umwandlungsanspruch

Viele Pflegebedürftige brauchen weniger (körperliche) Pflege, aber mehr Hilfe im Alltag – etwa im Haushalt oder bei der Begleitung außer Haus. Der Entlastungsbetrag im Monat reicht da oft nicht aus.

Was viele nicht wissen: Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen zusätzlich für Alltagshilfen genutzt werden – das nennt sich Umwandlungsanspruch.
Jede:r kann und sollte die Möglichkeit nutzen, nicht verbrauchte Pflegeleistungen umzuwandeln – das entlastet die Pflegenden und bringt mehr Unterstützung im Alltag.

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Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie unsere Dienstleistungen auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. In diesem Fall erarbeiten wir ein Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und rechnen direkt mit Ihnen ab.

Für Selbstzahler werden unsere Leistungen nach Zeitaufwand im Stundensatz von  38,- € abgerechnet.

Anfahrtskosten innerhalb von 10 km werden pauschal mit 3,- € berechnet.
Bei einer Entfernung von 10 bis 20 Kilometern von unserem Standort aus wird eine Anfahrt pauschal mit 5,- € berechnet.

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